Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Diese Erklärung gilt für die Webseite www.meravis.de.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH
Krausenstraße 46
30171 Hannover
Niedersachsen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH vermietet, verwaltet, baut und verkauft Immobilien in Deutschland.
Mit Blick auf § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) bieten wir folgende Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an:
Wir betreiben unter www.meravis.de eine Internetseite an, die folgende Funktionalitäten beinhaltet:
1. Die Möglichkeit, per Formular mit uns in Kontakt zu treten, um ggf. Kauf- oder Mietverträge abzuschließen oder sich dafür vormerken zu lassen.
2. Für ausgewählte Bauprojekte besteht die Möglichkeit der Auswahl und Kontaktaufnahme über ein externes, aber per iFrame eingebundenes Tool.
3. Für Interessenten an einer Mietimmobilie gibt es die Möglichkeit, sich freie Objekte anzuschauen und sich dafür über ein externes Immobilienmanagement-Tool zu bewerben.
4. In unserem Karrierebereich bieten wir offene Stellen an, für die man sich über ein externes Bewerbungstool bewerben kann.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die oben genannten Dienstleistungen ermöglichen verschiedene Arten der Kontaktaufnahme.
Für ihre Durchführung ist es erforderlich, zumindest alle als Pflichtangaben markierten Felder mit den entsprechenden Kontaktdaten zutreffend auszufüllen. Dies sind je nach gewählter Dienstleistung zumindest Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer. Bei einigen der angebotenen Dienstleistungen können zusätzlich weitere freiwillige Angaben wie etwa die Adresse gemacht werden.
In einem weiteren Feld ist es möglich, eine individuelle Nachricht zu verfassen, in der das eigene Anliegen zum Ausdruck gebracht werden sollte. Dies ist erforderlich, damit wir uns mit Ihrer individuellen Anfrage beschäftigen können.
Im Falle des über den Karrierebereich erreichbaren externen Bewerbungstools sind darüber hinaus die dort aufgelisteten Fragen zu beantworten und ein Lebenslauf im PDF-Format hochzuladen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Dienstleistungen sind teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die Anforderungen ergeben sich gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) aus § 12 und § 19 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
• Informationen über Funktionsweise über mehr als einen sensorischen Kanal: Mit dem in die Website integrierten Assist-Tool Eye-Able lassen sich die entsprechenden Informationen in dieser Erklärung vorlesen. Das Tool ist über das rote Symbol am rechten oberen Seitenrand oder die Tastenkombination Alt+1 erreichbar.
• Auffindbarkeit der Informationen: Dies ist durch die Verlinkung auf der Startseite gewährleistet.
• Darstellung der Informationen in verständlicher Weise: Zu diesem Zweck wurde eine klare und möglichst einfache Sprache sowie eine klare Gliederung mit übersichtlichen Überschriften gewählt. Zudem lassen sich die Textinhalte mit Eye-Able vorlesen.
• Darstellung der Informationen auf eine wahrnehmbare Weise: Auch zur Erfüllung dieser Voraussetzung dient Eye-Able, das neben dem Vorlesen von Textinhalten auch ermöglicht, Schriften zu vergrößern und Kontraste zu erhöhen.
• Textformate für assistive Technologien: Dies ist bei den in dieser Erklärung verwendeten Textformaten der Fall. Neben dem integrierten Assist-Tool Eye-Able können auch alternative Assist-Tools den Informationsinhalt erfassen.
• Anforderungen an Schriftbild und Lesbarkeit: Sofern dies nicht der Fall sein sollte, lassen sich die entsprechenden Parameter mit Eye-Able verändern.
• Alternative Darstellung bei nicht-textlichen Elementen: Da diese Erklärung keine Elemente nicht-textlichen Inhalts enthält, erübrigt sich diese Anforderung.
• Konsistente und zugängliche digitale Informationen:
1. Wahrnehmbarkeit: siehe oben zu „Darstellung der Informationen auf eine wahrnehmbare Weise“
2. Bedienbarkeit: Dieser Aspekt bezieht sich auf die intuitive und übersichtliche Gestaltung sowie Anpassungsfähigkeit von Benutzeroberflächen. Darüber hinaus sollten die Bedienelemente ausreichend groß sein und die Interaktion soll auf verschiedenen Wegen möglich sein (z.B. Tastatursteuerung ohne Maus, Sprachsteuerung). Die Informationen aus dieser Erklärung sind leicht auffindbar, sodass eine intuitive und übersichtliche Gestaltung gegeben ist. Hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit von Benutzeroberflächen bietet Eye-Able verschiedenste Konfigurationsmöglichkeiten. Eine Tastatursteuerung ohne Maus oder Sprachsteuerung funktioniert dagegen auf unserer Webseite derzeit nur eingeschränkt.
3. Verständlichkeit: siehe oben zu Darstellung der Informationen in verständlicher Weise
4. Robustheit: Dieser Aspekt bezieht sich auf die Fähigkeit der Inhalte, in verschiedenen Umgebungen und unter unterschiedlichen Bedingungen konsistent und zuverlässig zu funktionieren. Durch die Benutzung standardisierter Formate ist sichergestellt, dass die Informationen widerstandsfähig gegenüber variablen Faktoren sind, wie unterschiedlichen Webbrowsern, Betriebssystemen, Geräten oder assistiven Technologien.
Darüber hinaus müssten gemäß § 12 Nr. 3 BFSGV Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Hierzu verweisen wir auf die vorherigen Erläuterungen.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir planen, unsere Website bis Ende des Jahres barrierefrei umgesetzt zu haben. Eine genauere Angabe ist derzeit nicht möglich.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Feedbackmöglichkeiten und Kontaktangaben
Adresse:
meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH
Krausenstraße 46
30171 Hannover
Tel.: 0800 67 510 00
E-Mail: info@meravis.de
Link zur Website: http://www.meravis.de
Marktüberwachungsbehörde
Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Diese haben sich auf die Einrichtung einer Gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt verständigt. Zu den Aufgaben dieser Behörde zählt auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
Sie erreichen die Marktüberwachungsbehörde (MLBF) unter folgenden Kontaktdaten:
Derzeit befindet sich die MLBF im Aufbau. Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de