Mieterservice
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen rund um das Thema Wohnen und Mieten.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen rund um das Thema Wohnen und Mieten.
Sie können Ihr Anliegen gern hier im Formular eintragen – noch einfacher und schneller geht’s mit unserer meravis App und dem Serviceportal!
Dort kann man seine Anliegen mit nur wenigen Klicks melden – ganz ohne jedes Mal die Kontaktdaten einzugeben.
Jetzt App herunterladen (https://www.meravis.de/mieten/meinemeravis-kundenportal) oder im Browser öffnen – [hier klicken]
und Ihre Anliegen beim nächsten Mal direkt über das Serviceportal melden.
Ein Wohnberechtigungsschein, auch "B-Schein" genannt, berechtigt Personen oder Familien mit geringem Einkommen, Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder modernisiert wurden. Einen B-Schein können Sie im zuständigen Sozial- und Wohnungsamt Ihrer Stadt beantragen.
Ja, die Kaution beträgt drei Monatskaltmieten und wird bis zur Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten. Nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung erhält der Mieter seine Kaution innerhalb einer angemessenen Zeit verzinst zurück.
Nein, wir vermieten ausschließlich courtagefrei. Dies gilt sowohl für die Anmietung einer Wohnung, für die Anmietung von Gewerbeobjekten als auch für Stellplätze.
Der Mietpreis setzt sich aus der Netto-Kaltmiete (Grundmiete) und den Nebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten gehören die kalten Betriebskosten z.B. Kosten für die Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Müllabfuhr und den Schornsteinfeger. Unter warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen.
Ja, die Untervermietung einzelner Räume ist im Einzelfall möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an Ihren Kundenbetreuer.
Die Haltung von Kleintieren (z.B. Hamster oder Meerschweinchen) ist ohne Genehmigung des Vermieters möglich. Für alle anderen Tiere (Katzen, Hunde oder exotische Tierarten) wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer. Dieser prüft gerne, ob eine Haltung möglich ist.
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, gibt es einige Punkte zu beachten:
Wir empfehlen unseren Mietern wärmstens die beiden folgenden Versicherungen abzuschließen:
Sie können den Melder durch Drücken der Taste in eine Stummschaltung bringen, das Signal wird dann für 10 Minuten unterdrückt. Nach der 3. Stummschaltung wird der Alarm für ca. 8 Stunden ausgesetzt.
Informieren Sie in solchen Fällen bitte umgehend Ihren Kundenbetreuer, damit die Batterien bzw. das Gerät baldmöglichst ausgetauscht werden können.
Die Rauchwarnmelder wurden entsprechend der verbindlichen Anwendungsnorm DIN 14676 durch unsere Fachfirmen montiert. Sie dürfen nicht von Ihrem ursprünglichen Montageort entfernt oder durch andere z.B. im Baumarkt gekaufte Melder ausgetauscht werden.
Die Vorfreude auf das neue Zuhause ist meistens groß. Damit Ihr Umzug möglichst stressfrei über die Bühne geht, haben wir Ihnen ein paar nützliche Tipps in unserer Umzugscheckliste zusammengestellt.

Hier geht's zu Tipps für ein gesundes Raumklima im Winter.
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Im Notfall steht Ihnen natürlich unsere kostenlose Notfallnummer 24/7 zur Verfügung: 0511 67 510 888.