Mieterservice

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen rund um das Thema Wohnen und Mieten.

Oft gefragt

Ein Wohnberechtigungsschein, auch "B-Schein" genannt, berechtigt Personen oder Familien mit geringem Einkommen, Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder modernisiert wurden. Einen B-Schein können Sie im zuständigen Sozial- und Wohnungsamt Ihrer Stadt beantragen.

Ja, die Kaution beträgt drei Monatskaltmieten und wird bis zur Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten. Nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung erhält der Mieter seine Kaution innerhalb einer angemessenen Zeit verzinst zurück.

Nein, wir vermieten ausschließlich courtagefrei. Dies gilt sowohl für die Anmietung einer Wohnung, für die Anmietung von Gewerbeobjekten als auch für Stellplätze.

Der Mietpreis setzt sich aus der Netto-Kaltmiete (Grundmiete) und den Nebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten gehören die kalten Betriebskosten z.B. Kosten für die Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Müllabfuhr und den Schornsteinfeger. Unter warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen.

Ja, die Untervermietung einzelner Räume ist im Einzelfall möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an Ihren Kundenbetreuer.

Die Haltung von Kleintieren (z.B. Hamster oder Meerschweinchen) ist ohne Genehmigung des Vermieters möglich. Für alle anderen Tiere (Katzen, Hunde oder exotische Tierarten) wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer. Dieser prüft gerne, ob eine Haltung möglich ist.

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, gibt es einige Punkte zu beachten: 

  • Die Kündigung muss schriftlich in Papierform an Ihre Geschäftsstelle gerichtet werden, sie muss fristgerecht bei uns eingegangen sein und sollte Ihre Mietvertragsnummer enthalten.
  • Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen oder bei uns erfragen. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 3 Monate. Entscheidend hierbei ist das Eingangsdatum der Kündigung.
  • Nachdem wir Ihre Kündigung erhalten haben, bekommen Sie eine Bestätigung. Wir werden dann einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
  • Bei diesem Termin können wir alle Fragen bezüglich der Schönheitsreparaturen, Nachmieter und einem möglichen früheren Vertragsende zu besprechen. Wir versuchen - im Rahmen unserer Möglichkeiten - eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu finden.

Wir empfehlen unseren Mietern wärmstens die beiden folgenden Versicherungen abzuschließen:

  1. Eine Privathaftpflichtversicherung: Diese schützt Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
  2. Eine Hausratversicherung: Diese versichert alle Gegenstände in Ihrer Wohnung, die Ihnen am Herzen liegen. Zum Beispiel im Fall von Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm, Hagel und Einbruch.

Sie können den Melder durch Drücken der Taste in eine Stummschaltung bringen, das Signal wird dann für 10 Minuten unterdrückt. Nach der 3. Stummschaltung wird der Alarm für ca. 8 Stunden ausgesetzt.
Informieren Sie in solchen Fällen bitte umgehend Ihren Kundenbetreuer, damit die Batterien bzw. das Gerät baldmöglichst ausgetauscht werden können.

Die Rauchwarnmelder wurden entsprechend der verbindlichen Anwendungsnorm DIN 14676 durch unsere Fachfirmen montiert. Sie dürfen nicht von Ihrem ursprünglichen Montageort entfernt oder durch andere z.B. im Baumarkt gekaufte Melder ausgetauscht werden.

Die Vorfreude auf das neue Zuhause ist meistens groß. Damit Ihr Umzug möglichst stressfrei über die Bühne geht, haben wir Ihnen ein paar nützliche Tipps in unserer Umzugscheckliste zusammengestellt.

1. Mieter, die wir zentral mit Erdgas oder Fernwärme versorgen, erhalten mit der Nebenkostenabrechnung die den Monat 12/2022 beinhaltet, einen einmaligen Entlastungsbetrag, die sogenannte Dezemberhilfe.
Die Erstattung wird vom Energieversorger berechnet und von uns in der Nebenkostenabrechnung explizit als Gutschrift bei den Gesamtkosten ausgewiesen.

Der Entlastungsbetrag für Gas berechnet sich aus dem Arbeitspreis (Stand 1. Dezember 2022) multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Das entspricht in der Regel einem Monatsverbrauch des Vorjahres.

Der Entlastungsbetrag für Fernwärme beträgt 120 Prozent des Betrages der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.

2. Wurden von uns die Heizkosten aufgrund der steigenden Kosten für Erdgas und Fernwärme in den letzten neun Monaten erhöht, dürfen Mieter ihre Vorauszahlung auf die Heizkosten im Dezember 2022 einmalig und lediglich um den erhöhten Betrag kürzen. Diese Kürzung müssen sie selbst vornehmen oder die Erstattung beantragen.

3. Wurden die Vorauszahlungen von uns nicht angepasst oder handelt es sich um Neuverträge (ab 19.02.2022), dürfen die Mieter pauschal 25% der Heiz- und BetriebskostenVZ für Dezember 2022 zurückfordern.

Heizen und Lüften
effektiv und nachhaltig

Hier geht's zu Tipps für ein gesundes Raumklima im Winter.

Kabelanschluss von Vodafone

In Wohnanlagen mit einem Kabelanschluss von Vodafone (und ehemals Kabel Deutschland) erhalten unsere Mieter als Neukunden besonders günstige Konditionen für Telefon und Internet. Mehr erfahren Sie durch einen Klick auf das Logo.

In Ihrer Wohnung sind Mängel aufgetreten?

Bitte nutzen Sie für Schadensmeldungen dieses Kontaktformular.
Eine weitere Möglichkeit uns Ihren Schaden zu melden haben Sie über das Serviceportal & App - meine.meravis.
Sie sind dafür noch nicht registriert? Dann melden Sie sich doch gleich an. Jetzt registrieren.

Im Notfall steht Ihnen natürlich unsere kostenlose Notfallnummer zur Verfügung: 0511 67 510 888.
Weiterhin könne Sie uns auch eine E-Mail an service@meravis.de senden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 

 

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